Identifikationsnummer

Steuernummer, Steuer-Identifikationsnummer

Jeder Bundesbürger erhält bis zum 31.12.2008 eine Identifikationsnummer die für die Einkommensteuer vorgesehen ist. Aus Gründen des Datenschutzes darf diese nur von den Finanzbehörden verwendet werden.

Jeden Steuerpflichtige wird ab der Geburt eine eindeutige Steuer-Identifikationsnummer nach der Abgabenordnung (AO) §139b zugeteilt.

Die Steuer-Identifikationsnummer  wird aus elf Ziffern bestehen, die  "nichtsprechend" sind. Das bedeutet, aus diesen Zahlen lassen sich keine Schlüsse auf Geburtsdatum oder Familiennamen ziehen.

Gespeichert werden folgende Daten

  • Familienname
  • frühere Namen,
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Geschlecht
  • gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift
  • zuständige Finanzbehörden
  • Sterbetag

künftig muss bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen die Steuer-ID gegenüber Finanzbehörden angeben werden.

Hinweise zur Identifikationsnummer

Sinn und Zweck der Identifikationsnummer

Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung i Besteuerungsverfahren eine 11-stellige Identifikation: nummer. Sie ändert sich bei Umzug oder Heirat nich Die Nummer bleibt der Person lebenslang zugeordne Sie enthält keine Information über Sie oder das zustär dige Finanzamt. Die Nummer ist Voraussetzung dafü den Einsatz von elektronischer Datenverarbeibun verbessern und wirtschaftlicher gestalten zu können.

Zuteilung an Kinder

Bitte haben Sie Verständnis dafür. dass die Identifikat onsnumrner auch Kindern zugeteilt wird. Dies ist erforderlich, weil schon ab Geburt eine Steuerpflicht begründet sein kann.

Verwendung der ldentifi kationsnutmrner

Die Identifikationsnummer wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Sie ist be allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommensteuer gegenüber Finanzbehörden zu verwenden. Zur Verfahrenserleichterung geben Sie bitte vorerst zusätzlich Ihre bisherige Steuernummer an. Für weiter Steuerarten (z. B. Umsatzsteuer. Krafttahrzeugsteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer verwenden Sie bitte weiterhin ausschließlich die bisherigen Steuernummern.

Über weitere Schritte der Einführung und Verwendung der Identifikafionsnummer in den steuerlichen Verfahre werden Sie durch die jeweils aktuellen Vordrucke und durch Formulare im elektronischen Verfahren (z.B ELSTER) informiert.

Bitte bedenken Sie, dass Ihr zuständiges Finanzamt Ihr Identifikationsnummer nicht sofort in allen Verfahren al alleiniges Zuordnungsmerkmal berücksichtigen kanr Für einen Übergangszeitraum ist es deshalb erfordei lieh. dass Ihre Steuernummer neben der Identifikation: rxmner verwendet wird.

Verwendung der Identifikationsnummer bei Zahlun gen an das Finanzamt

Verwenden Sie bitte bei einer Überweisung vorläufig weiterhin Ihre Steuernummer. Falls Ihnen ein Überweisungsträger übersandt wird, verwenden Sie bitte dieses oder übernehmen Sie die Angaben zum Verwendung zweck bei Online-Überweisungen.
Der bequemste Zahlungsweg ist die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren. Dabei ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Belastung Ihres Kontos frühesten am Fälligkeitstag erfolgt Säurrniszuschläge können nicht mehr entstehen. Eingezogene Beträge zur Einkommensteuer werden zunächst im Kontoauszug bzw. in Abbuchungsmitteilungen weiterhin mit Steuemummer und Zeitraum erläutert

Lohnsteuer

Das bisherige lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal (eTIN) wird durch die Identifikationsnummer ersetzt werden. Damit wird eine Voraussetzung eines elektronischen Lohnsteuerverfahrens geschaffen, wodurch künftig auf die Karton-Lohnsteuerkarte verzichtet werden kann.

Rentenempfänger und Rentenempfängerinnen

Sollten Sie eine gesetzliche oder private Leibrente oder andere Leistung beziehen, wird Ihre Identifikationsnurrrmer für die Übermittlung der Rentenbezugsmitteilung verwendet werden (§ 22a EStG).

Wirtschaftlich Tätige (z B. Unternehmer und Unternehmerinnen)

Für wirtschaftlich Tätige wird nach § 139c AO künftig noch eine Wirtschafts-Identifikationsrnmner vergeben werden. Einzelkaufleute und Freiberufler werden also neben ihrer Identifikationsnummer eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten. Bis zu deren Einführung verwenden Sie bitte für betriebliche Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) weiterhin die Steuernummer.

Aufbewahrung dieses Schreibens

Auch wenn Sie die Identifikationsnummer aufgrund Ihrer steuerlichen Verhältnisse zurzeit nicht benötigen sollten. gewahren Sie dieses Schreiben bitte auf. Die Identifikationsnummer ist für eine künftige Besteuerung für Sie von zentraler Bedeutung (z.B. bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses).

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zur Identifikationsnummer erhalten Sie im Internet unter: www.identifikationsmerkmal.de. Weiterführende Fragen zur Identifikationsnummer beantwortet Ihnen gerne das steuerliche Info-Center des Bundeszentralamtes für Steuern (53225 Bonn - An der Klippe 1) unter der Rufnummer 01805-43783837 (01805-IDSTEUER). Die Kosten betragen 0,14 EURlrrin' - Mo bis Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr von 8:00 bis 16:00 Uhr

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