Feinstaub-Verordnung in München
Unter der Feinstaubverordnung verstehet im allgemeinen Sprachgebrauch die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die am 1. März 2007 in Kraft getreten ist.. In dieser Verordnung haben die Gemeinden die Möglichkeit für gewisse Gebiete (Umweltzonen) Fahrverbote für Fahrzeuge mit schlechter Schadstoffklasse auszusprechen. In München soll die Feinstaub-Verordnung zu am 01.10.2008 in Kraft treten. Dann dürfen nur noch Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse 2 - 4 in die Umweltzone fahren. Allerdings muss das bayerische Umweltschutzministerium dieser Maßnahme noch zustimmen und in den Luftreinhalteplan für München aufnehmen. Die Umweltzone umfasst den Bereich innerhalb des Mittleren Ringes. Ab dem 1.1.2010 dürfen auch Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse 2 die Umweltzone nicht mehr befahren. Schadstoffgruppen
Ermittlung der SchadstoffgruppeDie Schadstoffgruppe wird im alten Fahrzeugschein unter Schlüsselnummer 1 und in der Zulassungsbescheinigung I unter 14.1 durch die beiden letzten Nummern ermittelt. Dekra - Ermittlung der Schadstoffgruppe Erhalt der FeinstaubplakettenDie Plaketten werden voraussichtlich ab März 2007 ausgegeben. Diese ist bei den Kfz-Zulassungsstelle, TÜV, Dekra oder durch die autorisierte Kfz-Werkstätten zu erhalten. Zum Erhalt muss nicht mit dem Fahrzeug vorgefahren werden, lediglich der Fahrzeugschein (Orginal-Zulassungsbescheinigung Teil I) muss vorgelegt werden. Die Plakette wird mit dem amtlichen Kennzeichen versehen. Die Feinstaubplakette ist von Dauer und muss nicht bei einer neuen ASU erneuert werden. Kosten der Feinstaubplakette
Anbringung der FeinstaubplaketteDie Sicht wird am wenigsten beeinträchtigt wenn diese an der Windschutzscheibe, innen, oben oder unten rechts, angebracht wird. NachrüstungFür die Diesel-Pkw's wird die Nachrüstung mit einen Dieselpartikelfilter
von 2006 - Ende 2007 mit einer einmaligen Kfz-Steuer-Befreiung von
330 Euro gefördert. BussgelderStrafe wer ohne Plakette in eine Umweltzone fährt: 40 € und 1 Punkt in Flensburg Links |
||||||||||||||||||||||||||||||