Feinstaub-Verordnung in München

Verkehrszeichen 270.2 Ende einer Umweltzone  Verkehrzeichen 270.1 Beginn einer Umweltzone

Unter der Feinstaubverordnung verstehet im allgemeinen Sprachgebrauch die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die am 1. März 2007 in Kraft getreten ist.. In dieser Verordnung haben die Gemeinden die Möglichkeit für gewisse Gebiete (Umweltzonen) Fahrverbote für Fahrzeuge mit schlechter Schadstoffklasse auszusprechen.

In München soll die Feinstaub-Verordnung zu am 01.10.2008 in Kraft treten. Dann dürfen nur noch Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse 2 - 4 in die Umweltzone fahren. Allerdings muss das bayerische Umweltschutzministerium dieser Maßnahme noch zustimmen und in den Luftreinhalteplan für München aufnehmen.

Die Umweltzone umfasst den Bereich innerhalb des Mittleren Ringes.

Ab dem 1.1.2010 dürfen auch Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse 2 die Umweltzone nicht mehr befahren.

Schadstoffgruppen

Schadstoffgruppe Diesel Otto / Gas
ab Werk nachgerüstet
Feinstaub-Verordnung in München - Umweltzone - Fahrverbot
  • Dieselfahrzeuge, die die Norm EURO 2 einhalten
  • Mit Partikelminderungssystem nachgerüstete Dieselfahrzeuge aus vormals EURO 1
14, 16, 18, 21, 22 25 - 29, 34, 35, 40, 41, 71, 77    
Feinstaub-Verordnung in München - Umweltzone - Fahrverbot
  • Dieselfahrzeuge, die die Norm EURO 3 einhalten oder die durch Partikelminderungssysteme aus vormals EURO 2 nachgerüstet sind
30, 31, 36, 37, 42, 44- 52, 72 Stufe PM 1: 14, 16, 18, 21, 22. 25 - 29, 34, 35, 40,41, 71, 77  
Feinstaub-Verordnung in München - Umweltzone - Fahrverbot
  • Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator; schadstoffarm nach § 47 Abs. 3 StVZO, Erdgas, Flüssiggas, Biokraftstoff, Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Dieselfahrzeuge, die die Norm EURO 4 oder EURO 5 einhalten oder die durch Partikelminderungssysteme nachgerüstet sind
32, 33, 38, 39, 43, 53 - 70, 73- 75 Stufe PM 1: 49 - 52
Stufe PM 2: 30, 31, 36, 37, 42, 44 - 48, 67 - 70
Stufe PM 3: 32, 33, 38, 39, 43, 53 - 66
Stufe PM 4:
14, 16, 18 - 70, 71 - 75

Ermittlung der Schadstoffgruppe

Die Schadstoffgruppe wird im alten Fahrzeugschein unter Schlüsselnummer 1 und in der Zulassungsbescheinigung I unter 14.1 durch die beiden letzten Nummern ermittelt.

Dekra - Ermittlung der Schadstoffgruppe

Erhalt der Feinstaubplaketten

Die Plaketten werden voraussichtlich ab März 2007 ausgegeben. Diese ist bei den  Kfz-Zulassungsstelle, TÜV, Dekra oder durch die autorisierte Kfz-Werkstätten zu erhalten.

Zum Erhalt muss nicht mit dem Fahrzeug vorgefahren werden, lediglich der Fahrzeugschein (Orginal-Zulassungsbescheinigung Teil I) muss vorgelegt werden. Die Plakette wird mit dem amtlichen Kennzeichen versehen.

Die Feinstaubplakette ist von Dauer und muss nicht bei einer neuen ASU erneuert werden.

Kosten der Feinstaubplakette

 
Zulassungsstelle 5,00 €
TÜV 5,00 €
Dekra 5,00 €
KÜS 5,00 €

Anbringung der Feinstaubplakette

Die Sicht wird am wenigsten beeinträchtigt wenn diese an der Windschutzscheibe, innen, oben oder unten rechts, angebracht wird.

Nachrüstung

Für die Diesel-Pkw's wird die Nachrüstung mit einen Dieselpartikelfilter von 2006 - Ende 2007 mit einer einmaligen Kfz-Steuer-Befreiung von 330 Euro gefördert.
Zusätzlich wird an der Kfz-Steuer, bei besserer Einstufung in der Schadstoffklasse gespart.

Bussgelder

Strafe wer ohne Plakette in eine Umweltzone fährt: 40 € und 1 Punkt in Flensburg

Links

 


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