Flughafen Fahrerausweis
Anlage A zum Vertrag über die Nutzung der Taxistandplätze und Taxispeicher am
Flughafen München Zur Erhebung der Daten, die für das System der Nutzung von Taxistandplätzen
und Taxispeichern am Flughafen München sowie für Ihren Fahrerausweis
notwendig sind, benötigt IsarFunk Ihre Mitwirkung. Ohne eine solche
Mitwirkung ist die Ausstellung eines Fahrerausweises und damit eine Nutzung
der Standplätze und Speicherflächen nicht möglich. Ebenso erforderlich ist,
dass die Bedingungen der Nutzung des Fahrerausweises sowie der Standplätze
und Speicherflächen von Ihnen anerkannt und befolgt werden. Die Erhebung der Daten und die Ausstellung Ihres Fahrerausweises vollzieht
sich also folgender Maßen:
- Sie füllen das folgende Datenblatt aus und legen IsarFunk Ihren gültigen
Personalausweis, Ihren gültigen Personenbeförderungsschein und Ihren
gültigen Führerschein zur Einsicht und zum Nachweis Ihrer Angaben vor.
- Von Ihnen wird eine digitale Lichtbildaufnahme (entsprechend einem
Passfoto) gefertigt. Aus den so erhobenen Daten und dem Lichtbild wird Ihr
Fahrerausweis erzeugt.
- Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die Bedingungen der Nutzung des
Fahrerausweises sowie der Standplätze und Speicherflächen an.
Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen und Zahlung des Unkostenbeitrages in Höhe von € 20,30 netto (dies entspricht bei einem Umsatzsteuersatz von
derzeit 16 % einem Betrag von € 23,55 brutto) wird Ihnen Ihr Fahrerausweis
ausgehändigt.
Ihr Fahrerausweis enthält:
- Ihren Namen und Vornamen (zur Identifikation und Repräsentation gegenüber
dem Kunden);
- Ihr Lichtbild (zur visuellen Identifikation vor Ort, etwa im Fall nicht
mitgeführter Ausweispapiere etc.);
- eine von IsarFunk elektronisch / datenverarbeitungstechnisch, zugewiesene,
individuelle Kennziffer, die maschinenlesbar gespeichert wird (zum Abgleich
mit einem für Sie eingerichteten, elektronischen Konto - hierzu näher die
folgenden Nutzungsbedingungen - und zur Gegenprüfung mit Namen und Vornamen,
die mehrfach vorkommen können);
- sofern nicht aus Platzgründen oder sonst ausgeschlossen und freiwillig: zusätzliche Informationen zu Ihren besonderen Kenntnissen wie etwa
Fremdsprachenkenntnissen oder der Befähigung zur Stadtführung - „Taxiguide"
(zur Information und als Serviceangebot gegenüber Kunden; IsarFunk ist zu
einer Aufnahme dieser Angaben in den Fahrerausweis nicht verpflichtet).
Bedingungen der Nutzung des Fahrerausweises sowie der Standplätze und
Speicherflächen für Taxen am Flughafen München:
- IsarFunk gibt an Sie einen Fahrerausweis aus. Für die Erstellung des
Fahrerausweises und den Ersatz im Fall des Verlustes wird ein
Unkostenbeitrag in Höhe von € 20,30 netto (dies entspricht bei einem
Umsatzsteuersatz von derzeit 16 % einem Betrag von € 23,55 brutto) erhoben.
Jeden Verlust Ihres Fahrerausweises haben Sie IsarFunk unverzüglich
anzuzeigen. Der Fahrerausweis ist personenbezogen, nicht übertragbar und
sofort nach Erhalt von Ihnen zu unterschreiben. Der Fahrerausweis ist mit
besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass er abhanden kommt
oder missbräuchlich verwendet wird. Ihre gültige Fahrerlaubnis und Ihre
gültige Erlaubnis zur Personenbeförderung sind Voraussetzungen für die
Erteilung des Fahrerausweises und die Nutzung der Standplätze und
Speicherflächen für Taxen am Flughafen München.
- Ihr Fahrerausweis dient unter anderem der Identifikation
Ihrer Person bei der Aufstellung eines Taxis auf den
Standplätzen und Speicherflächen am Flughafen München, so dass
eine Zuordnung der Aufstellung und Einziehung der
Aufstellungsgebühr erfolgen kann. Mit einem Kartenlesegerät
ausgestattete Automaten werden die zur Identifikation
erforderlichen Daten an eine Rechenanlage von IsarFunk übermitteln. Auf jener Rechenanlage erfolgt ein
Abgleich mit einem dort geführten, elektronisch 1
datenverarbeitungstechnisch gespeicherten Konto, das Ihrem Fahrerausweis
zugeordnet ist. IsarFunk speichert auf jenem Konto gegen Zahlung des
entsprechenden Geldbetrages die jeweils gewünschte Anzahl von Aufstellungen
in Form von Punkten (ein Punkt = eine Aufstellungsgebühr). Bei Einführung
Ihres Fahrerausweises in einen der Zugangskontrolle dienenden Automaten wird
das Vorhandensein wenigstens eines Punktes auf Ihrem Konto geprüft, ein
Punkt als Aufstellungsgebühr abgezogen und der Zugang gestattet. Solange die
entsprechenden Einrichtungen und technischen Anlagen nicht fertiggestellt
sind oder während deren etwaigen Ausfalls ist die Aufstellungsgebühr vor Ort
in bar zu entrichten. Ihren Fahrerausweis haben Sie in einem solchen Fall
bei der Zugangskontrolle vorzulegen. Die Aufstellungsgebühr wird mit jedem
Durchfahren einer Einrichtung der Zugangskontrolle mit einem Taxi fällig und
fällt also mit jeder Bereitstellung eines Taxis an. Die Umfahrung oder
anderweitige Umgehung der Einrichtungen der Zugangskontrolle ist nicht
zulässig.
- Die Einzahlung auf Konten nach vorstehender Ziffer 2 kann an
dem Taxi-Service-Point während dessen Öffnungszeiten und in den Geschäftsräumen
von IsarFunk erfolgen. Je Einzahlung ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit
und des Verwaltungsaufwands ein Minimum von 10 Punkten
(Aufstellungsgebühren) zu erwerben. Im übrigen kann die Zahl der jeweils zu
erwerbenden Punkte im Rahmen der technischen Möglichkeiten frei bestimmt
werden. Zahlungen haben gegen Ausstellung einer entsprechenden Quittung
unter Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer in bar zu erfolgen. Guthaben auf
den Konten werden nicht verzinst. Eingezahlte Aufstellungsgebühren verfallen
nicht und werden gegebenenfalls zurück erstattet.
- Die der Zugangskontrolle dienenden Automaten zeigen bei
Einführen Ihres Fahrerausweises den jeweiligen aktuellen Stand
noch vorhandener Punkte (Aufstellungsgebühren) auf Ihrem Konto
an. Jener aktuelle Stand gilt als zutreffend und genehmigt, wenn
ihm nicht durch schriftliche Mitteilung gegenüber IsarFunk innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag der Anzeige
widersprochen wird. IsarFunk wird auf diesen Umstand an den Orten der
entsprechenden Anzeige noch einmal textlich und erkennbar hinweisen. Soweit
und so lange eine automatische Anzeige nicht erfolgt (etwa wegen noch nicht
erreichter technischer Umsetzung oder Ausfalls der Anlagen) können aktuelle
Punktestände an dem Taxi-Service-Point während dessen Öffnungszeiten oder in
den Geschäftsräumen von IsarFunk und auch femmündlich erfragt werden. Der
Zeitpunkt einer solchen Nachfrage wird von IsarFunk verzeichnet. Der auf
solche Nachfrage mitgeteilte Punktestand gilt als zutreffend und genehmigt,
wenn ihm nicht durch schriftliche Mitteilung gegenüber IsarFunk innerhalb
von zwei Wochen ab dem Tag der Nachfrage widersprochen wird. IsarFunk
bewahrt Aufzeichnungen über Kontobewegungen (Einzahlung von
Aufstellungsgebühren und Abzug von Punkten in Folge der Bereitstellung eines
Taxis) in elektronisch / datenverarbeitungstechnisch gespeicherter Form für
vier Wochen ab der jeweiligen Kontobewegung auf. Danach werden diese Daten
gelöscht. Der aktuelle Punktestand und die jeweils letzte Kontobewegung
bleiben stets gespeichert.
- Sollte der in vorstehender Ziffer 2 bezeichnete
Datenabgleich / -austausch darauf hinweisen, dass Ihr
Personenbeförderungsschein abgelaufen ist, wird IsarFunk Sie auf diesen Umstand hinweisen und zum Nachweis einer
neuen Personenbeförderungserlaubnis auffordern. Sollte IsarFunk im
Einzelfall bekannt sein, für welchen Unternehmer Sie aktuell tätig sind,
wird IsarFunk diesen Unternehmer entsprechend informieren.
- Ihr Fahrerausweis ist unverzüglich an IsarFunk zurück zu geben, sobald
Sie zu einer Nutzung der Standplätze und Speicherflächen am Flughafen
München nicht mehr berechtigt sind oder den entsprechenden Nutzungswillen
aufgeben. Eine vorübergehende Unterbrechung der Berechtigung verpflichtet
Sie zur unverzüglichen Rückgabe, wenn die Unterbrechung voraussichtlich
länger als sechs Monate dauern wird. Eine unverzügliche Rückgabe hat ferner
dann zu erfolgen, wenn IsarFunk trotz einer Anfrage nach vorstehender Ziffer
5 nicht innerhalb von zwei Monaten eine gültige
Personenbeförderungserlaubnis nachgewiesen wird. Mit Entstehen der
Rückgabeverpflichtung endet die Gültigkeit Ihres Fahrerausweises. Eine
erneute Erstellung zieht die Folgen nach vorstehender Ziffer 1 nach sich.
Die Gültigkeit Ihres Fahrerausweises ist im übrigen und vorbehaltlich der
nachfolgenden Ziffer 7 unbegrenzt. Die Voraussetzungen für die Erteilung
eines Fahrerausweises und damit für die Nutzung der Standplätze und
Speicherflächen haben Sie aber auf Verlangen von IsarFunk erneut
nachzuweisen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht innerhalb von zwei Monaten
ab Bekanntgabe des Verlangens, hat ebenfalls die unverzügliche Rückgabe des
Fahrerausweises an IsarFunk zu erfolgen.
- Die Änderung der technischen Umsetzung und Möglichkeiten,
der Gestaltung und des Inhalts der Fahrerausweise bleibt IsarFunk vorbehalten. Dabei können
insbesondere Änderungen in technischer Hinsicht auch zur Notwendigkeit einer
Änderung der Art der Erfassung und Abrechnung von Bereitstellungen
(Aufstellungsgebühr) führen. Änderungen an den Fahrerausweisen oder dem
Nutzungssystem insgesamt sind ohne Einfluss auf diese Nutzungsbedingungen,
es sei denn, ein Festhalten an den Bedingungen wäre im Verhältnis zu Art,
Umfang und Dauer der Veränderungen für Sie oder IsarFunk unzumutbar. Soweit
eine tatsächlich oder wirtschaftlich notwendige Änderung des Nutzungssystems
oder der Fahrerausweise deren Neuerstellung im Sinne einer inhaltlichen oder
datenverarbeitungstechnischen Veränderung notwendig
macht, verlieren die bestehenden Fahrerausweise mit Ablauf von zwei Monaten
nach Ankündigung der Änderung und Bekanntgabe des Beginns deren Umsetzung
durch IsarFunk ihre Gültigkeit und sind also zurück zu geben. Die
Ankündigung und Bekanntgabe wird dabei gegenüber den Unternehmern und
möglichst auch durch Aushang an dem Taxi-Service-Point sowie durch Abdruck
in dem Informationsblatt ,Hafen-Info" erfolgen. Die Neuerstellung eines
Fahrerausweises verpflichtet zu einem Unkostenbeitrag nach vorstehender
Ziffer 1. Soweit Art und Inhalt der Änderung zu einer Verringerung der wegen
der Fahrerausweise entstehenden Kosten führen, wird IsarFunk eine solche
Kostenersparnis weitergeben und den Unkostenbeitrag entsprechend senken.
Umgekehrt bleibt eine Erhöhung des Unkostenbeitrages für den Fall von
Kostensteigerungen vorbehalten.
- Ihr Fahrerausweis ist während der Nutzung der Standplätze
und Speicherflächen am Flughafen München insbesondere auch für
Fahrgäste gut sichtbar an dem Armaturenbrett des von Ihnen
jeweils geführten Taxis anzubringen.
- Die Nutzung der Standplätze und Speicherflächen hat zum
Zwecke der Erbringung von Beförderungs- und anderen
Dienstleistungen nach Maßgabe der personenbeförderungs-,
straßenverkehrs- und gewerberechtlichen Vorschriften sowie der
vorliegenden Bestimmungen zu erfolgen. Die Speicherflächen
dienen dabei der Regelung des Verkehrs und also dem Durchfahren
oder dem Warten auf die Weiterfahrt zu den Standplätzen. Ein
bestimmter Umfang oder ein bestimmtes Ergebnis der Nutzung
(Erfolg) ist weder geschuldet noch zugesagt.
- Die Anfahrt zu dem Terminal 1 des Flughafens München erfolgt
derzeit grundsätzlich über den bekannten Speicher A". Innerhalb
dieses Taxispeichers ist - je nach gewünschter Aufstellung -
durch Einordnung des Fahrzeuges in Spuren über die Anfahrt eines
bestimmten Moduls an dem Terminal 1 zu befinden. Ein Wechsel der
Spuren ist nicht gestattet. Bei der Ausfahrt aus dem Speicher A
zur Aufstellung an einem Modul wird eine Schranke eingerichtet,
die mit einem Automaten / Kartenlesegerät zur Öffnung der
Schranke und Einziehung der Aufstellungsgebühr versehen ist
(Zugangskontrolle). Nach Durchfahren der Schranke erfolgt die
Aufstellung an dem jeweiligen Modul (Taxistandplatz) zur Entgegennahme von Fahraufträgen.
Die Anfahrt zu dem Terminal 2 des Flughafens erfolgt derzeit grundsätzlich über den bekannten „AGIPSpeicher" als Vorlaufspeicher. Nach derzeitigem
Stand wird die Zufahrt zu dem folgenden „Speicher T 2" und den daran
anschließenden Standplätzen am Terminal 2 beschrankt. Diese Zufahrtsschranke
wird mit einem Automaten / Kartenlesegerät zur Öffnung der Schranke und
Einziehung der Aufstellungsgebühr versehen (Zugangskontrolle). Erst nach
Durchfahren der Schranke darf über den Speicher T 2 die Aufstellung an der
Vorfahrtsspur T 2 (Taxistandplätze) zur Entgegennahme von Fahraufträgen
erfolgen. Die Annahme von Fahraufträgen innerhalb von Speicherflächen ist -
vorbehaltlich anderslautender öffentlichrechtlicher Bestimmungen und sofern
verkehrstechnisch durchführbar - zulässig. Wegen weiterer Einzelheiten des
Nutzungssystems können Sie sich an den Unternehmer wenden, für den Sie tätig
sind. Informationen erhalten Sie auch an dem Taxi-Service-Point, den
IsarFunk für Sie am Flughafen München unterhält.
- Die Änderung von Anfahrts-, Zugangs- und
Aufstellungsmodalitäten, insbesondere in räumlicher und
technischer Hinsicht, bleibt IsarFunk
vorbehalten. Änderungen sind ohne Einfluss auf diese Nutzungsbedingungen, es
sei denn, ein Festhalten an den Bedingungen wäre im Verhältnis zu Art,
Umfang und Dauer der Veränderungen für Sie oder IsarFunk unzumutbar. Das
Nutzungssystem sieht in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung jedenfalls
grundsätzlich vor, dass zunächst Speicherflächen anzufahren sind und vor
einer Aufstellung auf einem Standplatz eine Schranke oder vergleichbare
Einrichtung zum Zwecke der Zugangskontrolle durchfahren werden muss.
- Ihr Fahrerausweis ist zwingende Voraussetzung für eine
Nutzung der Standplätze und Speicherflächen für Taxen am
Flughafen München. Der Fahrerausweis allein berechtigt aber noch
nicht zur Nutzung. Neben einem Taxi, das mit einer
Standplatzplakette ausgestattet ist, setzt die Nutzung unter
anderem auch die Zahlung der Aufstellungsgebühr und das
Vorhandensein freier Fläche zur Bereitstellung eines Taxis
voraus. Die Nutzung kann auch auf Grund einer rechtsgültig
verhängten Sanktion (Nutzungsverbot) ausgeschlossen sein. IsarFunk weist darauf hin, dass die Nutzung auch den
Regelungen einer Nutzungs- und einer Sanktionsordnung unterliegt, die Sie
anbei erhalten. Die darin enthaltenen Regelungen sind von Ihnen zu beachten
und Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Verstöße gegen jene Regelungen
und also diese Nutzungsbedingungen können Sanktionen in Form von
Nutzungsverboten oder Vertragsstrafen in Geld zur Folge haben, die sich
gegebenenfalls auch gegen Sie persönlich richten. Wegen der Voraussetzungen
der Nutzung können Sie sich im übrigen auch an den Unternehmer wenden, für
den Sie tätig sind. Um eine Beantwortung Ihrer weitergehenden Fragen bemüht
man sich an dem Taxi-Service-Point gerne.
- Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der
Verhängung von Nutzungsverboten oder Vertragsstrafen in Geld
nach diesen Nutzungsbedingungen ergeben, werden durch das
Schiedsgericht der IHK für München und Oberbavern nach der dort gültigen Schiedsgerichtsordnung unter
Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Die
Entscheidung soll durch einen Einzelschiedsrichter erfolgen.
Datenblatt
| Name: |
Vorname: |
| Straße, Hausnummer: |
PLZ, Wohnort: |
| Geburtsdatum¹:
|
Telefon / Mobiltelefon²: |
Personenbeförderungsschein Nr.:
ausstellende Behörde
Ablaufdatum
Ortskunde nachgewiesen für Ort(e)
|
Besondere Kenntnisse (Sprachen):
|
¹Die Angabe ist freiwillig, erleichtert den Ablauf aber sehr. Vor allem
Nachnamen kommen regelmäßig mehrmals vor. Das System kann in solchen Fällen
nicht immer zuverlässig zwischen verschiedenen Personen unterscheiden. Mit
der Angabe Ihres Geburtsdatums helfen Sie uns und sich, Probleme durch
Fehlbuchungen zu vermeiden. Die Angabe wird nur zur klaren Unterscheidung
aller Ausweisinhaber benötigt und selbstverständlich vertraulich und nach
den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. In Ihrem
Fahrerausweis erscheint die Angabe nicht.
²Die Angabe ist freiwillig.
IsarFunk wird ausschließlich die hier erfassten Daten einschließlich des
Lichtbildes verarbeiten und nutzen. Weitere Daten, insbesondere aus Ihrem
Personalausweis, Personenbeförderungs- und Führerschein werden nicht
verarbeitet oder genutzt. Es werden keine Kopien dieser Dokumente
angefertigt.
Ich erkenne die Bedingungen der Nutzung des Fahrerausweises sowie der
Standplätze und Speicherflächen an. Die Nutzungs- und die Sanktionsordnung
habe ich erhalten und erkenne auch deren Inhalt an.
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