Flughafen Fahrerausweis

Anlage A

zum Vertrag über die Nutzung der Taxistandplätze und Taxispeicher am Flughafen München

Zur Erhebung der Daten, die für das System der Nutzung von Taxistandplätzen und Taxispeichern am Flughafen München sowie für Ihren Fahrerausweis notwendig sind, benötigt IsarFunk Ihre Mitwirkung. Ohne eine solche Mitwirkung ist die Ausstellung eines Fahrerausweises und damit eine Nutzung der Standplätze und Speicherflächen nicht möglich. Ebenso erforderlich ist, dass die Bedingungen der Nutzung des Fahrerausweises sowie der Standplätze und Speicherflächen von Ihnen anerkannt und befolgt werden.

Die Erhebung der Daten und die Ausstellung Ihres Fahrerausweises vollzieht sich also folgender Maßen:

  1. Sie füllen das folgende Datenblatt aus und legen IsarFunk Ihren gültigen Personalausweis, Ihren gültigen Personenbeförderungsschein und Ihren gültigen Führerschein zur Einsicht und zum Nachweis Ihrer Angaben vor.
  2. Von Ihnen wird eine digitale Lichtbildaufnahme (entsprechend einem Passfoto) gefertigt. Aus den so erhobenen Daten und dem Lichtbild wird Ihr Fahrerausweis erzeugt.
  3. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die Bedingungen der Nutzung des Fahrerausweises sowie der Standplätze und Speicherflächen an.

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen und Zahlung des Unkostenbeitrages in Höhe von € 20,30 netto (dies entspricht bei einem Umsatzsteuersatz von derzeit 16 % einem Betrag von € 23,55 brutto) wird Ihnen Ihr Fahrerausweis ausgehändigt.

Ihr Fahrerausweis enthält:

  • Ihren Namen und Vornamen (zur Identifikation und Repräsentation gegenüber dem Kunden);
     
  • Ihr Lichtbild (zur visuellen Identifikation vor Ort, etwa im Fall nicht mitgeführter Ausweispapiere etc.);
     
  • eine von IsarFunk elektronisch / datenverarbeitungstechnisch, zugewiesene, individuelle Kennziffer, die maschinenlesbar gespeichert wird (zum Abgleich mit einem für Sie eingerichteten, elektronischen Konto - hierzu näher die folgenden Nutzungsbedingungen - und zur Gegenprüfung mit Namen und Vornamen, die mehrfach vorkommen können);
     
  • sofern nicht aus Platzgründen oder sonst ausgeschlossen und freiwillig: zusätzliche Informationen zu Ihren besonderen Kenntnissen wie etwa Fremdsprachenkenntnissen oder der Befähigung zur Stadtführung - „Taxiguide" (zur Information und als Serviceangebot gegenüber Kunden; IsarFunk ist zu einer Aufnahme dieser Angaben in den Fahrerausweis nicht verpflichtet).

Bedingungen der Nutzung des Fahrerausweises sowie der Standplätze und Speicherflächen für Taxen am Flughafen München:

  1. IsarFunk gibt an Sie einen Fahrerausweis aus. Für die Erstellung des Fahrerausweises und den Ersatz im Fall des Verlustes wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 20,30 netto (dies entspricht bei einem Umsatzsteuersatz von derzeit 16 % einem Betrag von € 23,55 brutto) erhoben. Jeden Verlust Ihres Fahrerausweises haben Sie IsarFunk unverzüglich anzuzeigen. Der Fahrerausweis ist personenbezogen, nicht übertragbar und sofort nach Erhalt von Ihnen zu unterschreiben. Der Fahrerausweis ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass er abhanden kommt oder missbräuchlich verwendet wird. Ihre gültige Fahrerlaubnis und Ihre gültige Erlaubnis zur Personenbeförderung sind Voraussetzungen für die Erteilung des Fahrerausweises und die Nutzung der Standplätze und Speicherflächen für Taxen am Flughafen München.
     
  2. Ihr Fahrerausweis dient unter anderem der Identifikation Ihrer Person bei der Aufstellung eines Taxis auf den Standplätzen und Speicherflächen am Flughafen München, so dass eine Zuordnung der Aufstellung und Einziehung der Aufstellungsgebühr erfolgen kann. Mit einem Kartenlesegerät ausgestattete Automaten werden die zur Identifikation erforderlichen Daten an eine Rechenanlage von IsarFunk übermitteln. Auf jener Rechenanlage erfolgt ein Abgleich mit einem dort geführten, elektronisch 1 datenverarbeitungstechnisch gespeicherten Konto, das Ihrem Fahrerausweis zugeordnet ist. IsarFunk speichert auf jenem Konto gegen Zahlung des entsprechenden Geldbetrages die jeweils gewünschte Anzahl von Aufstellungen in Form von Punkten (ein Punkt = eine Aufstellungsgebühr). Bei Einführung Ihres Fahrerausweises in einen der Zugangskontrolle dienenden Automaten wird das Vorhandensein wenigstens eines Punktes auf Ihrem Konto geprüft, ein Punkt als Aufstellungsgebühr abgezogen und der Zugang gestattet. Solange die entsprechenden Einrichtungen und technischen Anlagen nicht fertiggestellt sind oder während deren etwaigen Ausfalls ist die Aufstellungsgebühr vor Ort in bar zu entrichten. Ihren Fahrerausweis haben Sie in einem solchen Fall bei der Zugangskontrolle vorzulegen. Die Aufstellungsgebühr wird mit jedem Durchfahren einer Einrichtung der Zugangskontrolle mit einem Taxi fällig und fällt also mit jeder Bereitstellung eines Taxis an. Die Umfahrung oder anderweitige Umgehung der Einrichtungen der Zugangskontrolle ist nicht zulässig.
     
  3. Die Einzahlung auf Konten nach vorstehender Ziffer 2 kann an dem Taxi-Service-Point während dessen Öffnungszeiten und in den Geschäftsräumen von IsarFunk erfolgen. Je Einzahlung ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und des Verwaltungsaufwands ein Minimum von 10 Punkten (Aufstellungsgebühren) zu erwerben. Im übrigen kann die Zahl der jeweils zu erwerbenden Punkte im Rahmen der technischen Möglichkeiten frei bestimmt werden. Zahlungen haben gegen Ausstellung einer entsprechenden Quittung unter Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer in bar zu erfolgen. Guthaben auf den Konten werden nicht verzinst. Eingezahlte Aufstellungsgebühren verfallen nicht und werden gegebenenfalls zurück erstattet.
     
  4. Die der Zugangskontrolle dienenden Automaten zeigen bei Einführen Ihres Fahrerausweises den jeweiligen aktuellen Stand noch vorhandener Punkte (Aufstellungsgebühren) auf Ihrem Konto an. Jener aktuelle Stand gilt als zutreffend und genehmigt, wenn ihm nicht durch schriftliche Mitteilung gegenüber IsarFunk innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag der Anzeige widersprochen wird. IsarFunk wird auf diesen Umstand an den Orten der entsprechenden Anzeige noch einmal textlich und erkennbar hinweisen. Soweit und so lange eine automatische Anzeige nicht erfolgt (etwa wegen noch nicht erreichter technischer Umsetzung oder Ausfalls der Anlagen) können aktuelle Punktestände an dem Taxi-Service-Point während dessen Öffnungszeiten oder in den Geschäftsräumen von IsarFunk und auch femmündlich erfragt werden. Der Zeitpunkt einer solchen Nachfrage wird von IsarFunk verzeichnet. Der auf solche Nachfrage mitgeteilte Punktestand gilt als zutreffend und genehmigt, wenn ihm nicht durch schriftliche Mitteilung gegenüber IsarFunk innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag der Nachfrage widersprochen wird. IsarFunk bewahrt Aufzeichnungen über Kontobewegungen (Einzahlung von Aufstellungsgebühren und Abzug von Punkten in Folge der Bereitstellung eines Taxis) in elektronisch / datenverarbeitungstechnisch gespeicherter Form für vier Wochen ab der jeweiligen Kontobewegung auf. Danach werden diese Daten gelöscht. Der aktuelle Punktestand und die jeweils letzte Kontobewegung bleiben stets gespeichert.
     
  5. Sollte der in vorstehender Ziffer 2 bezeichnete Datenabgleich / -austausch darauf hinweisen, dass Ihr Personenbeförderungsschein abgelaufen ist, wird IsarFunk Sie auf diesen Umstand hinweisen und zum Nachweis einer neuen Personenbeförderungserlaubnis auffordern. Sollte IsarFunk im Einzelfall bekannt sein, für welchen Unternehmer Sie aktuell tätig sind, wird IsarFunk diesen Unternehmer entsprechend informieren.
     
  6. Ihr Fahrerausweis ist unverzüglich an IsarFunk zurück zu geben, sobald Sie zu einer Nutzung der Standplätze und Speicherflächen am Flughafen München nicht mehr berechtigt sind oder den entsprechenden Nutzungswillen aufgeben. Eine vorübergehende Unterbrechung der Berechtigung verpflichtet Sie zur unverzüglichen Rückgabe, wenn die Unterbrechung voraussichtlich länger als sechs Monate dauern wird. Eine unverzügliche Rückgabe hat ferner dann zu erfolgen, wenn IsarFunk trotz einer Anfrage nach vorstehender Ziffer 5 nicht innerhalb von zwei Monaten eine gültige Personenbeförderungserlaubnis nachgewiesen wird. Mit Entstehen der Rückgabeverpflichtung endet die Gültigkeit Ihres Fahrerausweises. Eine erneute Erstellung zieht die Folgen nach vorstehender Ziffer 1 nach sich. Die Gültigkeit Ihres Fahrerausweises ist im übrigen und vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffer 7 unbegrenzt. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Fahrerausweises und damit für die Nutzung der Standplätze und Speicherflächen haben Sie aber auf Verlangen von IsarFunk erneut nachzuweisen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht innerhalb von zwei Monaten ab Bekanntgabe des Verlangens, hat ebenfalls die unverzügliche Rückgabe des Fahrerausweises an IsarFunk zu erfolgen.
     
  7. Die Änderung der technischen Umsetzung und Möglichkeiten, der Gestaltung und des Inhalts der Fahrerausweise bleibt IsarFunk vorbehalten. Dabei können insbesondere Änderungen in technischer Hinsicht auch zur Notwendigkeit einer Änderung der Art der Erfassung und Abrechnung von Bereitstellungen (Aufstellungsgebühr) führen. Änderungen an den Fahrerausweisen oder dem Nutzungssystem insgesamt sind ohne Einfluss auf diese Nutzungsbedingungen, es sei denn, ein Festhalten an den Bedingungen wäre im Verhältnis zu Art, Umfang und Dauer der Veränderungen für Sie oder IsarFunk unzumutbar. Soweit eine tatsächlich oder wirtschaftlich notwendige Änderung des Nutzungssystems oder der Fahrerausweise deren Neuerstellung im Sinne einer inhaltlichen oder datenverarbeitungstechnischen Veränderung notwendig macht, verlieren die bestehenden Fahrerausweise mit Ablauf von zwei Monaten nach Ankündigung der Änderung und Bekanntgabe des Beginns deren Umsetzung durch IsarFunk ihre Gültigkeit und sind also zurück zu geben. Die Ankündigung und Bekanntgabe wird dabei gegenüber den Unternehmern und möglichst auch durch Aushang an dem Taxi-Service-Point sowie durch Abdruck in dem Informationsblatt ,Hafen-Info" erfolgen. Die Neuerstellung eines Fahrerausweises verpflichtet zu einem Unkostenbeitrag nach vorstehender Ziffer 1. Soweit Art und Inhalt der Änderung zu einer Verringerung der wegen der Fahrerausweise entstehenden Kosten führen, wird IsarFunk eine solche Kostenersparnis weitergeben und den Unkostenbeitrag entsprechend senken. Umgekehrt bleibt eine Erhöhung des Unkostenbeitrages für den Fall von Kostensteigerungen vorbehalten.
     
  8. Ihr Fahrerausweis ist während der Nutzung der Standplätze und Speicherflächen am Flughafen München insbesondere auch für Fahrgäste gut sichtbar an dem Armaturenbrett des von Ihnen jeweils geführten Taxis anzubringen.
     
  9. Die Nutzung der Standplätze und Speicherflächen hat zum Zwecke der Erbringung von Beförderungs- und anderen Dienstleistungen nach Maßgabe der personenbeförderungs-, straßenverkehrs- und gewerberechtlichen Vorschriften sowie der vorliegenden Bestimmungen zu erfolgen. Die Speicherflächen dienen dabei der Regelung des Verkehrs und also dem Durchfahren oder dem Warten auf die Weiterfahrt zu den Standplätzen. Ein bestimmter Umfang oder ein bestimmtes Ergebnis der Nutzung (Erfolg) ist weder geschuldet noch zugesagt.
     
  10. Die Anfahrt zu dem Terminal 1 des Flughafens München erfolgt derzeit grundsätzlich über den bekannten Speicher A". Innerhalb dieses Taxispeichers ist - je nach gewünschter Aufstellung - durch Einordnung des Fahrzeuges in Spuren über die Anfahrt eines bestimmten Moduls an dem Terminal 1 zu befinden. Ein Wechsel der Spuren ist nicht gestattet. Bei der Ausfahrt aus dem Speicher A zur Aufstellung an einem Modul wird eine Schranke eingerichtet, die mit einem Automaten / Kartenlesegerät zur Öffnung der Schranke und Einziehung der Aufstellungsgebühr versehen ist (Zugangskontrolle). Nach Durchfahren der Schranke erfolgt die Aufstellung an dem jeweiligen Modul (Taxistandplatz) zur Entgegennahme von Fahraufträgen. Die Anfahrt zu dem Terminal 2 des Flughafens erfolgt derzeit grundsätzlich über den bekannten „AGIPSpeicher" als Vorlaufspeicher. Nach derzeitigem Stand wird die Zufahrt zu dem folgenden „Speicher T 2" und den daran anschließenden Standplätzen am Terminal 2 beschrankt. Diese Zufahrtsschranke wird mit einem Automaten / Kartenlesegerät zur Öffnung der Schranke und Einziehung der Aufstellungsgebühr versehen (Zugangskontrolle). Erst nach Durchfahren der Schranke darf über den Speicher T 2 die Aufstellung an der Vorfahrtsspur T 2 (Taxistandplätze) zur Entgegennahme von Fahraufträgen erfolgen. Die Annahme von Fahraufträgen innerhalb von Speicherflächen ist - vorbehaltlich anderslautender öffentlichrechtlicher Bestimmungen und sofern verkehrstechnisch durchführbar - zulässig. Wegen weiterer Einzelheiten des Nutzungssystems können Sie sich an den Unternehmer wenden, für den Sie tätig sind. Informationen erhalten Sie auch an dem Taxi-Service-Point, den IsarFunk für Sie am Flughafen München unterhält.
     
  11. Die Änderung von Anfahrts-, Zugangs- und Aufstellungsmodalitäten, insbesondere in räumlicher und technischer Hinsicht, bleibt IsarFunk vorbehalten. Änderungen sind ohne Einfluss auf diese Nutzungsbedingungen, es sei denn, ein Festhalten an den Bedingungen wäre im Verhältnis zu Art, Umfang und Dauer der Veränderungen für Sie oder IsarFunk unzumutbar. Das Nutzungssystem sieht in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung jedenfalls grundsätzlich vor, dass zunächst Speicherflächen anzufahren sind und vor einer Aufstellung auf einem Standplatz eine Schranke oder vergleichbare Einrichtung zum Zwecke der Zugangskontrolle durchfahren werden muss.
     
  12. Ihr Fahrerausweis ist zwingende Voraussetzung für eine Nutzung der Standplätze und Speicherflächen für Taxen am Flughafen München. Der Fahrerausweis allein berechtigt aber noch nicht zur Nutzung. Neben einem Taxi, das mit einer Standplatzplakette ausgestattet ist, setzt die Nutzung unter anderem auch die Zahlung der Aufstellungsgebühr und das Vorhandensein freier Fläche zur Bereitstellung eines Taxis voraus. Die Nutzung kann auch auf Grund einer rechtsgültig verhängten Sanktion (Nutzungsverbot) ausgeschlossen sein. IsarFunk weist darauf hin, dass die Nutzung auch den Regelungen einer Nutzungs- und einer Sanktionsordnung unterliegt, die Sie anbei erhalten. Die darin enthaltenen Regelungen sind von Ihnen zu beachten und Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Verstöße gegen jene Regelungen und also diese Nutzungsbedingungen können Sanktionen in Form von Nutzungsverboten oder Vertragsstrafen in Geld zur Folge haben, die sich gegebenenfalls auch gegen Sie persönlich richten. Wegen der Voraussetzungen der Nutzung können Sie sich im übrigen auch an den Unternehmer wenden, für den Sie tätig sind. Um eine Beantwortung Ihrer weitergehenden Fragen bemüht man sich an dem Taxi-Service-Point gerne.
     
  13. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Verhängung von Nutzungsverboten oder Vertragsstrafen in Geld nach diesen Nutzungsbedingungen ergeben, werden durch das Schiedsgericht der IHK für München und Oberbavern nach der dort gültigen Schiedsgerichtsordnung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Die Entscheidung soll durch einen Einzelschiedsrichter erfolgen.


Datenblatt

Name: Vorname:
Straße, Hausnummer: PLZ, Wohnort:
Geburtsdatum¹: Telefon / Mobiltelefon²:
Personenbeförderungsschein Nr.:
ausstellende Behörde
Ablaufdatum
Ortskunde nachgewiesen für Ort(e)
 
Besondere Kenntnisse (Sprachen):
 

¹Die Angabe ist freiwillig, erleichtert den Ablauf aber sehr. Vor allem Nachnamen kommen regelmäßig mehrmals vor. Das System kann in solchen Fällen nicht immer zuverlässig zwischen verschiedenen Personen unterscheiden. Mit der Angabe Ihres Geburtsdatums helfen Sie uns und sich, Probleme durch Fehlbuchungen zu vermeiden. Die Angabe wird nur zur klaren Unterscheidung aller Ausweisinhaber benötigt und selbstverständlich vertraulich und nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. In Ihrem Fahrerausweis erscheint die Angabe nicht.

²Die Angabe ist freiwillig.

IsarFunk wird ausschließlich die hier erfassten Daten einschließlich des Lichtbildes verarbeiten und nutzen. Weitere Daten, insbesondere aus Ihrem Personalausweis, Personenbeförderungs- und Führerschein werden nicht verarbeitet oder genutzt. Es werden keine Kopien dieser Dokumente angefertigt.

Ich erkenne die Bedingungen der Nutzung des Fahrerausweises sowie der Standplätze und Speicherflächen an. Die Nutzungs- und die Sanktionsordnung habe ich erhalten und erkenne auch deren Inhalt an.

Ort, Datum Unterschrift

 


GEROTAX Taxi Betriebs und Handels GmbH

Taxi Twitter aus München

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